Freitag, 31. Juli 2009

Das Google-Base-Dilemma

Das Urteil

Der Bundesgerichtshof hat nun vor einigen Tagen ein Urteil gefällt, welches klarstellt, dass in den Ergebnislisten von Preisvergleichsdiensten neben der Angabe der Produktpreise auch die Angabe der Versandkosten obligatorisch ist.

Die Konsequenz dieses Urteils: Alle Shopbetreiber, die die eigenen Produkte ohne weitere Angaben zu den Versandkosten in Preisvergleichssuchmaschinen listen lassen, setzen sich nun dem Risiko einer Abmahnung durch Mitbewerber aus.

Der "innovative" Beta-Dienstleister

Google Base ist ein "innovativer Service" im beta-Stadium, der von Onlineshopbetreibern vor allem dazu genutzt wird, die eigenen Shopartikel in der Google Produktsuche (vormals Froogle) listen zu lassen. Die bei Google Base hinterlegten Artikeldaten erscheinen mittlerweile aber auch in den Ergebnissen der "normalen" Google-Volltextsuchmaschine. Der Dienst ist aufgrund seiner Reichweite für Onlineshopbetreiber ziemlich wichtig und demzufolge auch recht beliebt.

Wie sich der Leser sicher mittlerweile denken kann, werden in den Ergebnislisten von Google Base keine Versandkosten angezeigt. So setzen sich derzeit zehntausende deutsche Onlineshopbetreiber dem Risiko einer teuren Abmahnung aus. Zum größten Teil wissen die Shopbetreiber wahrscheinlich noch nicht einmal etwas von diesem Umstand, werden die Onlineshopdaten nach dem Einrichten eines "Google Konto"doch meist vom Shopsystem automatisch nach Google Base exportiert.
Doch auch Shopbetreiber, welche die Daten monatlich manuell nach Google Base uploaden werden nicht automatisch über die Google Base-Systemseiten informiert.

Einzig im deutschen Google-Base-Blog gab es eine lapidare Meldung, dass das Problem bekannt sei, und das man "intensiv" an einer Lösung arbeite. Das war vor mittlerweile 10 Tagen. Mittlerweile gibt es bereits die ersten Abmahnungen durch einen Geraer Notebookhändler zweifelhaften Rufes.

Googles Unfähigkeit

Google selbst bleibt in der Angelegenheit bis heute stumm und untätig. Obwohl die rechtliche Problematik schon seit letztem Jahr bekannt ist und in technischer Hinsicht die Möglichkeit bereits besteht bestand, im Google Base-System alle nötigen Versandkostendaten für die Artikel zu hinterlegen, hat es Google bisher nicht fertig gebracht zu reagieren.
Im Google-Base-Forum - für den Nutzer ziemlich die einzige Feedbackmöglichkeit - herrscht, ebenso wie im Blog von seiten Googles ignorantes Schweigen.

Wenn die Lösung das Problem ist

Als Shopbetreiber hat man nun praktisch 3 Handlungsoptionen:
  • Artikel aus dem System entfernen und auf den generierten Umsatz verzichten
  • Artikel weiter listen lassen und mit dem Risiko einer Abmahnung leben
  • Gegen die Google Base-Richtlinien verstoßen, damit eine Sperrung des Google Base-Accounts riskieren und die nun obligatorische Versandkostenangabe provisorisch in den hinterlegten Firmennamen aufnehmen*
Alle drei Möglichkeiten sind für den Shopbetreiber unangenehm und mit Risiken verbunden. Google lässt seine Tester Nutzer also im Regen stehen.

Wer Google Base nutzen möchte, sollte starke Nerven mitbringen. Das gilt übrigens auch für Zeiten, in denen kein juristisches Ungemach durch die Nutzung des Dienstes droht, denn auch technisch ist dieser "kostenlose" - für die Tester allerdings mit hohem Arbeitsaufkommen verbundene - Service absolut nicht als stabil und seriös konzipiert zu bezeichnen. Das System arbeitet furchtbar intransparent, die Dokumentation ist lausig (veraltet) und eine Debugging-Möglichkeit (z.B. in einer Sandbox) ist selbstverständlich auch nicht gegeben. Dafür wird es von Google schon mal als Errungenschaft gefeiert, wenn das System nach Jahren erstmals halbwegs sinnvolle Fehlermeldungen (natürlich auch nur einfachster Art) ausspuckt. Die Selbsthilfeversuche der NutzerTester im zugehörigem umständlichen Forensystem sind meist nur bemitleidenswert.

---

*Nur die Aufnahme der Angaben in den Firmennamen stellt sicher, dass diese in allen Ansichten angezeigt werden, in denen das eigene Angebot in vergleichender Weise auf den Seiten Googles dargestellt wird (Froogle, Volltextsuche)! Alle anderen Lösungen können dies derzeit nicht gewährleisten - auch nicht die schon aufgetauchten ersten kommerziellen Lösungen.
Mikesch (Gast) - 2009-08-04 18:55

und die erste Abmahnwelle läuft schon..http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-thomas-loeffler.html

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